Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Transparenz im Hinblick auf mein Honorar ist mir ein besonderes Anliegen.

 

Möchten Sie sich zunächst nur grundsätzlich bezüglich einer bestimmten Frage von mir informieren lassen, können Sie mit mir einen Termin für ein Erstberatungsgespräch vereinbaren. Die Gebühren hierfür betragen, abhängig vom Gegenstandswert, maximal  190 € plus Umsatzsteuer.

 

Ansonsten richtet sich das Honorar entweder nach den gesetzlichen Gebühren, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergeben oder einer Honorarvereinbarung, in der ich mit Ihnen einen Stundensatz vereinbare. Wie hoch die gesetzlichen Gebühren sind, errechnet sich auf der Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes sowie dem Arbeitsaufwand. Unter Gegenstandswert versteht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz den Wert der Angelegenheit, in der wir für Sie tätig sind.

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten evtl. von Ihrer Versicherung übernommen. Bitte prüfen Sie hier Ihre Unterlagen genau und bringen Sie sie gegebenenfalls zum ersten Beratungsgespräch mit.

 

Für viele Mandanten bin ich im Rahmen eines Beratervertrages tätig. Für einen monatlichen Festbetrag stehe ich Ihnen bei sämtlichen anfallenden Rechtsfragen des Unternehmeralltags zur Verfügung. Damit haben Sie in Ihrer „externen“  Rechtsabteilung ständig einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung, ohne bei jedem einzelnen juristischen Problem mit neuen Kosten rechnen zu müssen. Im Rahmen eines solchen Beratervertrages können dann auch prophylaktische Maßnahmen wie etwa Überarbeitung oder Neufassung von im Unternehmen erforderlichen Verträgen o.ä. erbracht werden, um gerichtliche Auseinandersetzungen frühzeitig zu vermeiden.